Ja, es ist endlich Vor-Osterzeit, denn es gibt wieder Osterhasen und -eier bei meinen Lieblingsdiscountern. Doch ein wirkliches Ei hat mir die sinnige Gesetzgebung der Kfz-Besteuerung gelegt. Voller Stolz fahre ich ein umweltfreundliches Erdgasauto, das mit einem CO2-Ausstoß von nur 138g/km nicht nur die Umwelt schont, sondern eigentlich auch meinen virtuellen Geldbeutel bei der Steuer. Doch die dicke Rechnung kam nun vom Finanzamt. Statt den anvisierten 68 Euro muss ich 108 Euro im Jahr an Steuern zahlen. Wie kam es dazu?
Von folgender Berechung bin ich ausgegangen: Mein Zafira CNG mit 1599 Kubikzentimetern und einem CO2 Ausstoß von 139 Gramm kostet nach der Autosteuerreform von 2009: 1600/100 = 16×2 € = 32 €. Hinzu kommen noch 139 Gramm CO2 – 120 Gramm CO2 = 19 Gramm CO2, folglich 19×2 € = 36 €. Die gesamte Steuerbelastung beläuft sich damit 68 € pro Jahr.
Übersehen habe ich das Kleingedruckte:
Die alte Steuer gilt für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 mindestens bis 2013.
Das bedeutet im Klartext: Obwohl mein Auto nach neuer Regelung zu den umweltfreundlichsten Fahrzeugen gehört, werde ich mit hohen Steuern belastet, weil ich mir kein Neufahrzeug gekauft habe. Ein Neufahrzeug, dessen CO2-Bilanz schon durch die Herstellung jenseits von Gut und Böse ist. Oder soll ich mich schonmal auf 2013 freuen, wenn die Regelung eventuell angepasst wird – mit welcher Begründung auch immer.
Zum Abregen habe ich Kekse gebacken und zusammen mit meinen Tigern genossen: